PV-Anlagen werden zum einen durch zinsgünstige Darlehen der KfW gefördert, zum anderen durch die im Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) festgelegte Einspeisevergütung.
Zusätzlich kann es örtliche Förderungen der jeweiligen Städte bzw. Gemeinden geben.
Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit sämtliche Kosten die mit dem Betrieb der PV-Anlage entstehen können, wie z.B. Versicherungsprämien, Reparaturkosten usw. als Betriebsausgaben steuerlich geltend zu machen. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen.
Aktuell gibt es zusätzlich eine eigene Förderung (30% Zuschuss) für Batteriespeichersysteme.
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